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Zu welchem Thema?
Konzept zur Mitwirkung an der EHSM
Wieso ist dieses Thema relevant?
Mitwirkung ist unabdingbar für unsere Qualitätskultur, denn nur so können die unterschiedlichen Kompetenzen und Perspektiven in die Entwicklung der EHSM einfliessen. Sie stärkt die Eigen- und Mitverantwortung für die Aufgaben und Leistungen, die wir erbringen. Sie fördert die Zusammenarbeit und trägt somit zur Zufriedenheit von uns allen bei. Im Rahmen des institutionellen Akkreditierungsverfahrens wird geprüft, wie die Mitwirkungsrechte der Hochschulangehörigen der EHSM – das heisst der Studierenden, des Lehrkörpers sowie des wissenschaftlichen, administrativen und technischen Personals – ausgestaltet sind und umgesetzt werden.
Wie lautet das Ziel?
Ziel ist eine geregelte und gelebte Mitwirkung der Studierenden und der Mitarbeitenden an der EHSM. Wesentliche Voraussetzungen dazu sind das Engagement der Hochschulangehörigen sowie die Transparenz der Entscheidungsfindung. Das Konzept zur Mitwirkung an der EHSM thematisiert deshalb die rechtliche Verankerung, die Verteilung der Mitwirkungskompetenzen in den Strukturen der EHSM und die Rahmenbedingungen, die zu einer gelungenen Partizipationskultur beitragen. Wir wollen die Hochschulangehörigen gezielt und effektiv in die strategische und operative Hochschulentwicklung einbinden.
Wo stehen wir aktuell?
Für die Mitwirkung an der EHSM liegt heute ein Konzeptentwurf vor, welcher die Vorgaben und Ansprüche zur Mitwirkung der Hochschulangehörigen beschreibt, die Zielsetzungen formuliert sowie den Nutzen und die Umsetzung erläutert. Dafür konnte das Projektteam auf frühere Arbeiten einer freiwilligen EHSM-Arbeitsgruppe zurückgreifen, auf deren Grundlage die "représentants du personnel" (RP) 2019 gewählt wurden. Diese Mitarbeitendenorganisation soll in der Sportförderungsverordnung rechtlich verankert werden. Zudem soll eine Weisung des Direktors BASPO konkrete Umsetzungsfragen regeln.
Auch die Zusammenarbeit und Einbindung der Studierenden soll weiter gestärkt werden. Heute ist die Fachschaft EHSM bereits eine anerkannte Ansprechpartnerin der EHSM (Art. 56 SpoFöV) und dem Verband der Studierenden der BFH (VSBFH) angegliedert. Nun wird geprüft, ob ein Zusammenarbeitsvertrag, der die Interessen, Ansprüche und Leistungen der Studierenden und der EHSM definiert, die Mitwirkungskultur weiter fördern könnte.


Habe ich dein Interesse geweckt? Hier kannst du den Konzeptentwurf einsehen. Rückmeldungen sind herzlich willkommen (bis am 28. August an anja.schuler@baspo.admin.ch).
12. August 2020
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